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NUTZUNGSBEDINGUNGEN

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Z-DIVIDE
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Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen Sie die Software Z-Divide verwenden dürfen.
Lesen Sie sich die gesamten Regelungen, sowie der Software gegebenenfalls beigefügte Ergänzungen, sorgfältig durch, da alle diese Bestimmungen zusammen den gültigen Vertrag bilden. Durch Verwendung der Software erklären Sie sich mit allen Regelungen einverstanden. Wenn Sie diese Bestimmungen nicht annehmen oder nicht einhalten, dürfen Sie weder die Software noch Teilfunktionen davon verwenden.


1.    Einleitende Bestimmungen
Dieser Vertrag gilt für die Software "Z-Divide" (im Text bezeichnet als Z-Divide, das „Programm“ oder die "Software", in manchen Versionen auch als „ZDivide“) und sämtliche in der Software enthaltenen Bestandteile, wie Texte, Bilder, Sounddateien, usw.


2.    Beschreibung der verfügbaren Lizenz-Versionen von Z-Divide
Z-Divide bietet je nach Rahmenbedingungen verschiedene Varianten des Funktionsumfangs. Die Lizenz bezieht sich entsprechend in einzelnen Aspekten auf unterschiedliche Rechte und Nutzungsbedingungen. Grundsätzlich gelten dabei alle Abschnitte dieser Bestimmungen für alle Lizenzversionen, außer den Abschnitten, deren Geltung ausdrücklich auf bestimmte Lizenzversionen bezogen ist.

Die Lizenzversionen im Detail:

a.    Basisversion: Die Basisversion ist die Grundform des Programms Z-Divide außerhalb eines eventuell gewährten Vollfunktions-Testzeitraums. Die Basisversion verfügt über einen prinzipiell zeitlich unbegrenzten, aber erheblich eingeschränkten Funktionsumfang. In der Basisversion kann das Programm gestartet werden, es können Informationen über das Programm angezeigt werden, die Funktionsbeschreibungen des Programms und der Trainingsaufgaben können betrachtet werden, Ergebnisse früherer Trainingssitzungen können eingesehen werden, sowie gegebenenfalls kurze Probeläufe der Aufgaben gestartet werden. Außerdem kann zum Beispiel der Z-Divide-Systemschlüssel abgelesen werden, der zum Erwerb des Produkt-Schlüssels für die Vollversion notwendig ist.

b.    Testversion mit Laufzeitbegrenzung: Die Testversion mit Laufzeitbegrenzung ist das Programm Z-Divide innerhalb eines gewährten Testzeitraums. Diese Version bietet für den festgelegten Zeitrahmen einen weitgehend uneingeschränkten Funktionsumfang. Das Ende des Testzeitraums kann gegebenenfalls nach Start des Programms unter dem Menüpunkt „Programm“ abgelesen werden. Ausserdem wird beim Programmstart das Ende des Testzeitraums einige Zeit vor, sowie nach dem Ablauf des Testzeitraums angezeigt. In der Testversion mit Laufzeitbegrenzung sind nahezu alle Programmfunktionen, insbesondere für Training, Ergebnisanzeige und Datenspeicherung für einen bestimmten Zeitraum lauffähig.

c.    Vollversion: Nach Erhalt der Vollversions-Lizenz darf die erworbene Z-Divide-Programmversion prinzipiell zeitlich unbegrenzt und in vollem Funktionsumfang genutzt werden. Es werden zwei Varianten angeboten, wie der Funktionsumfang einer Vollversion zur Verfügung gestellt wird:
    i.    Systemgebundene Variante der Vollversion: Mit Erwerb einer system- oder computergebundenen Vollversionslizenz kann der Lizenznehmer unter Angabe des Z-Divide-Systemschlüssels einen Produkt-Schlüssel beim Lizenzgeber beantragen. Der Z-Divide-Systemschlüssel wird unter Verwendung von individuellen Informationen zu Prozessor, Hauptplatine und BIOS des eingesetzten Computers vom Programm erzeugt und kann auf der Anmeldeseite von Z-Divide unter dem Eintrag „Programm“ abgelesen werden. Der vom Lizenzgeber erhaltene Produkt-Schlüssel muss anschließend im Programm eingegeben werden (wieder unter dem Eintrag "Programm"). Nur wenn dieser Produkt-Schlüssel zu dem Systemschlüssel passt, lässt sich die Vollversion von Z-Divide auf dem Installations-Computer freischalten und in vollem Umfang verwenden. Da bei Veränderungen an CPU, Mainboard und BIOS vom eingesetzten Computersystem auch die von Z-Divide verwendeten Informationen über diese zentralen Komponenten verändert sein können und damit einen anderen Systemschlüssel ergeben, können außer dem Produkt-Schlüssel zum erstmaligen Freischalten der Vollversion erneuerte Produkt-Schlüssel beantragt werden (siehe Abschnitt Rechte zur Installation, Nutzung und Weitergabe).
    ii.   Dongle-gebundene Variante der Vollversion: Bei dieser Variante wird ein zum Programm passender Dongle (Kopierschutzstecker, auch als Hardlock, o.ä. bezeichnet) erworben. Zusätzlich muss im Programm oder auf dem Dongle ein passender Produkt-Schlüssel gespeichert sein. In Verbindung mit einem Z-Divide-Dongle generiert das Programm einen Hardlock-Schlüssel aus den im Dongle enthaltenen individuellen Informationen. Wird der Dongle zusammen mit dem Programm erworben, sind im Auslieferungszustand auf dem Dongle alle für den Programmbetrieb notwendigen Dateien, sowie der zum Dongle passende Produkt-Schlüssel bereits enthalten. Wird die Vollversion erst erworben, wenn der Dongle bereits beim Lizenznehmer vorliegt, muss der Produkt-Schlüssel nachträglich eingetragen werden. Dazu muss der Hardlock-Schlüssel nach Installation des Dongles und Start von Z-Divide auf der Anmeldeseite von Z-Divide unter dem Eintrag „Programm“ abgelesen werden. Danach kann beim Lizenzgeber unter Angabe des Hardlock-Schlüssels (und Verwendung eines gültigen Gutschein-Codes) ein passender Produkt-Schlüssel beantragt werden. Dieser muss anschließend im Programm eingegeben werden (wieder unter dem Eintrag "Programm"). Passt der eingegebene Produkt-Schlüssel zum Hardlock-Schlüssel wird der volle Funktionsumfang des Programms freigeschaltet. Bei dieser Variante ist Z-Divide auf jedem Computer einsetzbar, an dem der Dongle angeschlossen wird. 


3.    Rechte zur Installation, Nutzung und Weitergabe:

a.    Lizenz: Die Software wird lizenziert, bei allen Versionen von Z-Divide (Testversionen und Vollversion) wird kein Eigentumsrecht an der Software selbst erworben, sowie auch kein Recht auf ausschließliche oder alleinige Nutzung. Mit diesem Vertrag gewähren wir (Hersteller und Lizenzgeber) Ihnen (Lizenznehmer) das Recht, die Software auf Ihrem Computer zu installieren und auszuführen, solange Sie alle Regelungen dieses Vertrags einhalten.

b.    Für eine Installation und einen Betrieb von Z-Divide im Rahmen einer Basis- oder Testversion (wie unter 2.a. und 2.b. beschrieben) ist bei der vorliegenden Fassung keine kostenpflichtige Lizenz erforderlich. Dennoch darf Z-Divide in allen Versionen nur in dem in diesen Lizenzbestimmungen festgelegten Rahmen verwendet werden.

c.    Die Berechtigung Z-Divide im Rahmen einer Vollversion nutzen zu dürfen, wird durch Erwerb einer Vollversionslizenz beim Hersteller / Lizenzgeber erlangt.

d.    Bei der systemgebundenen Vollversionslizenz (ohne Dongle - siehe Abschnitt 2.c.) hat der Lizenznehmer das Recht innerhalb der Gewährleistungsfrist Produkt-Schlüssel für die erworbene Programmversion zu beantragen. Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der Lizenznehmer auf Antrag vom Lizenzgeber erneuerte Produkt-Schlüssel erhalten. Durch Einsatz eines erneuerten Produkt-Schlüssels verlängern sich eventuell bestehende Gewährleistungsfristen allerdings nicht. Um einen erneuerten Produkt-Schlüssel zu erhalten, muss der Lizenznehmer beim Lizenzgeber eine entsprechende Anforderung stellen. Dazu muss:
    i.    ein gültiger und bislang nicht eingelöster Gutschein-Code und
    ii.   der neue System-Schlüssel
beim Lizenzgeber/Hersteller angegeben werden. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet die Berechtigung einer Anforderung eines neuen Produkt-Schlüssels oder die Eigentumsrechte an dem angegebenen Gutschein-Code zu prüfen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für von Dritten unrechtmäßig angeforderte Produkt-Schlüssel.

d.    Der Lizenznehmer sichert zu, vor der Beantragung eines Produkt-Schlüssels das Programm Z-Divide zu installieren und in einer Testversion über einen Zeitraum von mindestens vierzehn Tage zu testen, um sicherzustellen, dass das Programm auf dem Installationscomputer vollumfänglich einsatzfähig ist.

e.    Das Nutzungsrecht im Rahmen einer Vollversion entsteht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Sämtliche Nutzungsrechte verfallen bei Rücktritt oder Wandlung.

f.    Der Lizenznehmer erhält die Berechtigung Z-Divide auf einem geeigneten Computersystem (inklusive Hardware und Betriebssystem) zu installieren und zu nutzen. Für die Auswahl eines geeigneten Computersystems ist allein der Lizenznehmer verantwortlich. Als "Nutzung" wird nur eine bestimmungsgemäße Verwendung von Z-Divide gestattet, d.h. eine Verwendung, die im Sinne der Konzeption des Programmes ist. Z-Divide ist für ein Training psychischer Funktionen konzipiert.

g.    Z-Divide ist zur Installation und zum Betrieb auf Personal-Computern mit Microsoft WindowsTM-basiertem Betriebssystem ausgelegt. Z-Divide sollte mit den zum Veröffentlichungszeitpunkt üblichen Hardware-Konfigurationen und WindowsTM-Versionen kompatibel sein. Z-Divide benötigt in den aktuellen Versionen für einen korrekten Betrieb das .NET-Framework, welches in den aktuellen WindowsTM-Versionen enthalten ist.

h.    Der Lizenznehmer räumt dem Programm Z-Divide alle zum Programmbetrieb notwendigen Rechte ein, zum Beispiel alle für den Programmbetrieb notwendigen Informationen über den Computer lesen zu dürfen, sowie für den Programmbetrieb notwendige Veränderungen am Computer vornehmen zu dürfen (z.B. Speicherung der Programm-, Konfigurations- und Ergebnisdateien auf der Festplatte). Für eine rechtskonforme Speicherung und Verwendung der Daten auf dem eingesetzten Computer ist der Lizenznehmer verantwortlich. 

i.    Ein Betrieb von Z-Divide in einem Netzwerk ist grundsätzlich möglich, wird aber nicht zugesichert und ist nicht Bestandteil der Lizenz. Zur Nutzung von Z-Divide mit dem Funktionsumfang einer Vollversion innerhalb eines Netzwerks, ist für jeden Arbeitsplatz ein eigener Produkt-Schlüssel oder Dongle notwendig.

j.    Eine Speicherung von Kopien der Software, sowie die Weitergabe des Programms in seiner verfügbaren Grundform sind nicht beschränkt, so lange sichergestellt ist, dass die Rechte des Lizenzgebers und die Rechte Dritter nicht verletzt werden, sowie alle Bedingungen des vorliegenden Vertrages eingehalten werden.

k.    Eine Weitergabe der Vollversionslizenz ist möglich.
    i.    Bei der systembezogenen Vollversionslizenz ist eine Weitergabe einerseits möglich in Verbindung mit dem Computer, auf dem die Vollversion installiert ist. Soll die Lizenz unabhängig vom installierten Computer weitergegeben werden, ist der bisherige bzw. abgebende Lizenzinhaber verpflichtet dem neuen bzw. übernehmenden Lizenzinhaber mitzuteilen, dass für einen Einsatz der Vollversion auf einem anderen Computer ein neuer Produkt-Schlüssel beantragt werden muss, was unter Umständen Mehrkosten bedeuteten kann.
    ii.   Bei der Dongle-bezogenen Vollversion muss bei der Weitergabe des Dongles der passenden Produktschlüssel mitausgehändigt werden.

l.    Beschränkungen: Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor (zum Beispiel Rechte im Rahmen von Gesetzen über geistiges Eigentum), die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden. Außerdem gilt:
    i.    Es ist nicht gestattet die integrierten technischen Beschränkungen oder Begrenzungen der Software oder der zugehörigen Hardware (wie zum Beispiel einem Dongle) zu umgehen.
    ii.   Es ist nicht gestattet die zeitliche Begrenzung der Testversion von Z-Divide zu umgehen, um das Programm nach Ablauf des festgelegten Datums einsetzen zu können.
    iii.  Es ist nicht gestattet den Produkt-Schlüssel für die Vollversion auf einem anderen Weg zu erwerben oder selbst zu erzeugen, als auf dem Weg eines regulären Erwerbs direkt beim Lizenzgeber, oder bei vom Lizenzgeber schriftlich autorisierten Stellen, sowie im Rahmen der Ausnahmen die in diesem Vertrag geregelt sind (siehe Abschnitte zur Weitergabe).
    iv.   Es ist nicht gestattet den Produkt-Schlüssel für die Vollversion zu umgehen, oder Z-Divide so zu manipulieren, dass es keinen Produkt-Schlüssel für einen Betrieb als Vollversion benötigt.
    v.    Es ist nicht gestattet die Software in irgendeiner Form zu verändern, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, in einzelne Bestandteile zu trennen oder dies zu versuchen.
    vi.   Der Lizenzgeber ist bei Erstattung des gezahlten Kaufpreises berechtigt eine zuvor gewährte Lizenz wieder zu entziehen. Ein Entzug der Lizenz aus diesem Grund verpflichtet den Lizenznehmer alle installierten Software-Bestandteile, sowie auch alle Kopien der Software-Bestandteile zu löschen, sowie einen gegebenenfalls erworbenen Dongle zurückzugeben.
    vii.  Der Lizenzgeber ist berechtigt eine zuvor gewährte Lizenz wieder zu entziehen, wenn der Lizenznehmer in Verbindung mit der Software gegen geltende Gesetze oder Sitten verstößt. Ein Entzug der Lizenz aus diesem Grund erbringt für den Lizenznehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Ein Entzug der Lizenz aus diesem Grund verpflichtet den Lizenznehmer alle installierten Software-Bestandteile, sowie auch alle Kopien der Software-Bestandteile zu löschen, sowie einen gegebenenfalls erworbenen Dongle zurückzugeben.


4.    Kennzeichnungen und Markennamen:

a.    Alle Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer

b.    Sie dürfen Kennzeichnungen, Markennamen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben vom Lizenzgeber oder von anderen Rechteinhabern nicht löschen, überschreiben oder anderweitig verändern. Dies gilt auch für das Handbuch und die Datenträger sowie für Abbildungen, Sounds und Videos.


5.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

a.    Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

b.    Gerichtsstand ist Konstanz.


6.    Support:

Wenden Sie sich für Hilfe und Unterstützung zu der Software Z-Divide an den Lizenzgeber, um von diesem Supportoptionen zu erhalten. Support erfolgt gegebenenfalls über E-Mail (ZDivide(at)gmx.net). Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet eine andere Unterstützung bzw. einen anderen Support zu bieten als per E-Mail. Ein eventuell vereinbarter Support per Telefon erfolgt nur nach vorheriger Absprache per E-Mail. Der Lizenzgeber ist nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht zu einem Support verpflichtet.


7.    Gewährleistung:

Alle Versionen der Software Z-Divide sind so konzipiert und programmiert, dass aus Installation und Verwendung der Software keine schädlichen Ergebnisse für Lizenznehmer, Installationscomputer oder anwendende Personen entstehen sollten. Dennoch wird dafür in keinem Fall Gewähr übernommen.
Jegliche Gewährleistung bezieht sich nur auf die Vollversion. Für Testversion und Basisversion gilt keine Gewährleistung.

a.    Die Gewährleistungsfrist für die Vollversion beträgt 12 Monate ab Rechnungsdatum des Erwerbs der Vollversionslizenz. Alle Ergänzungen, Updates oder Ersatzsoftware, die Sie möglicherweise während dieser Zeit vom Lizenzgeber erhalten, fallen ebenfalls unter die Gewährleistung, jedoch nur für den Rest der eingeräumten Gewährleistungsfrist, verlängern also die Gewährleistungsfrist nicht.

b.    Jegliche Forderungen im Rahmen einer eventuell zugesicherten Garantie oder Gewährleistung belaufen sich maximal bis zur Höhe der vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzgebühr.

c.    Die Gewährleistung umfasst keine Funktionsbeeinträchtigungen, die infolge von Verwendung eines ungeeigneten Computersystem (inklusive Computerhardwarekomponenten und Software), oder die infolge von Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Behandlung, nicht durchgeführter Updates/Patches oder vertragswidriger Benutzung auftreten.

d.    Der Lizenzgeber steht weder ausdrücklich noch sinngemäß dafür ein, dass die Software bestimmte Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder, dass mit dem Programm bestimmte Ergebnisse erzielt oder Probleme gelöst werden können.

e.    Im Gewährleistungsfall muss der Lizenznehmer dem Hersteller / Lizenzgeber das Problem mit einer möglichst präzisen Fehlerbeschreibung melden. Sollte keine Problembehebung möglich sein, hat der Lizenzgeber das Recht dem Lizenznehmer die geleistete Lizenzgebühr zu erstatten. Der Lizenznehmer muss daraufhin das Programm vom Installationscomputer entfernen, sowie einen gegebenenfalls erworbenen Dongle zurückzugeben.


8.    Haftung:

a.    Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Lizenznehmer oder Dritte, durch Verwendung oder Verbreitung der Software verursacht werden. In keinem Fall ist der Lizenzgeber für entgangenen Umsatz oder Gewinn, oder den Verlust von Daten, oder für direkte, indirekte, spezielle, logische folgende, beiläufige oder einschließende Schadenersatzansprüche verantwortlich, die durch die Verwendung oder die Unmöglichkeit einer Verwendung der Software verursacht wurden, unabhängig von theoretisch bestehender möglicher Haftung, selbst wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert worden ist.

b.    Es wird ebenfalls keinerlei Haftung für Softwarefunktionen oder deren Auswirkungen übernommen, die den vom Lizenzgeber beeinflussten oder beeinflussbaren Funktionsumfang übersteigen.

c.    Für die Auswahl eines geeigneten Computer-Systems ist der Lizenznehmer verantwortlich. Somit wird keine Haftung übernommen für eventuelle Schäden, die durch Installation auf einem ungeeigneten Computer entstehen.

d.    Der Lizenzgeber haftet maximal bis zur Höhe der gezahlten Lizenzgebühr für mögliche Schäden.

e.    Die Schadenersatzbeschränkungen und Ausschlüsse der Abhilfeansprüche in diesem Vertrag gelten auch, wenn Nachlieferung, Nachbesserung oder Kaufpreiserstattung den Lizenznehmer nicht vollständig für Verluste entschädigen, wenn der Lizenzgeber von der Möglichkeit der Schäden gewusst hat oder hätte wissen müssen oder wenn der Abhilfeanspruch seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Diese Beschränkung gilt auch für Ansprüche von Dritten.


9.    Salvatorische Klausel:
Sollten sich einzelne oder mehrere der Bestimmungen dieser Nutzungsregeln als unzulässig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 


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E-Mail: Info@Z-Neuro-Tools.net

Alle Quelltexte und Programm-Versionen unterliegen, sowohl im Ganzen als auch in Teilen, dem Urheberrecht / Copyright.


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Stand: 13.6.2020

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